Viele Online-Händler sind bereits im Jahresendspurt und bereiten sich auf das bevorstehende Weihnachtsgeschäft vor. Dabei sollten keinesfalls die neuen Anforderungen an Sicherheitsstandards im Rahmen der EU-Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 außer Acht gelassen werden, die es bis zum Jahresende umzusetzen gilt. Um den Verbraucherschutz bei Online-Käufen zu erhöhen ist es notwendig, neue Maßnahmen wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Online-Zahlungen umzusetzen. Aus Branchenkreisen heißt es, dass einige Händler hier noch Nachholbedarf haben.
Die Frist läuft ab
Bereits im Januar 2018 wurde die neue EU-Zahlungsrichtlinie PSD2 eingeführt, mit deren Hilfe höhere Sicherheitsstandards für die Verbraucher eingeführt werden sollen. In Deutschland hätte bereits im September 2019 die starke Kundenauthentifizierung eingerichtet sein müssen. Diese Frist wurde letztlich aber bis Ende dieses Jahres verlängert. Offenbar gibt es dennoch viele Online-Händler, die noch nicht ausreichend vorbereitet sind.
Umstellungsbedarf ist vorhanden
In der Branche sei noch ein großer Umstellungsbedarf zu erkennen, heißt es. Dabei ist zu bedenken, dass eine solche systemische Anpassung nicht selten sehr aufwändig ist und die Uhr weiter tickt. Gerade jetzt, während im Handel die umsatzstärksten Wochen anstehen, merken viele E-Commerceler, dass sie die systemischen Umstellungen noch nicht abgeschlossen oder schlimmstenfalls, noch nicht einmal damit begonnen haben.
Jetzt heißt es handeln
Händler, die die benötigten Anforderungen noch nicht erfüllen, sollten schnellstmöglich tätig werden und Entsprechendes veranlassen. Wer die Entwicklung verschläft, hat am Ende unter Umständen Probleme die Richtlinie noch vor dem Jahreswechsel umzusetzen. Schließlich sind dazu in den meisten Fällen passende Dienstleister zu finden, die die Richtlinie kurzfristig realisieren können. Wenn der Bedarf in der Branche so hoch ist, ist mit Kapazitätsengpässen zu rechnen, die entsprechend lange Laufzeiten mit sich ziehen.
Handeln Sie, bevor es zu spät ist
Wer die neue Richtlinie nicht rechtzeitig umsetzt muss mit Strafen und Bußgeldern rechnen. Da es sich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt, sind außerdem Abmahnungen zu befürchten. Der Händler hat hierbei auch darauf zu achten, dass er mit Dienstleistern kooperiert, die von der europäischen Aufsichtsbehörde zertifiziert sind und ihrerseits die Richtlinien erfüllen.
Jetzt heißt es aktiv werden
Es stehen noch wenige Wochen zur Verfügung, die zur Umsetzung der Richtlinie genutzt werden sollten. Also gilt es, umgehend aktiv zu werden, falls das Thema PSD2 noch nicht ausreichend beachtet wurde. Händler, die das Thema bisher außer Acht gelassen haben, können jetzt noch das Risiko von Abmahnungen und Bußgeldern abwenden.